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1. LEISTUNGEN
Die vom Skiclub Renningen e.V. vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus der Ausschreibung und allen darin enthaltenen Hin-
weisen und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Anmeldebestätigung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen
(Prospekt etc.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren ent-
sprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine
ihre Gültigkeit.
2. ANMELDUNG/VERTRAGSSCHLUSS
Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat, bietet
der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Anmel-
dungen Minderjähriger sollten durch den Erziehungs- berechtigten erfolgen
bzw. von diesem durch Unterschreiben der Anmeldung genehmigt werden.
Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer kommt durch schriftliche Anmeldebe-
stätigung des Skiclub Renningen e.V. zustande, wenn diese dem Teilnehmer
oder seinem gesetzlichen Vertreter zugeht. Der Anmelder hat auch für die
vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen
einzustehen, sofern er eine dahingehende ausdrückliche Verpflichtung
übernommen hat. Auskünfte unsere Anmeldestelle erfolgen nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr.
3. ZAHLUNG
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis gemäß der jeweili-
gen Ausschreibung sofort zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf die Reise-
kosten angerechnet. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zu-
gang der Anmeldebestätigung bezahlt, wird der Reisevertrag gegenstandslos.
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Restzahlung
3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Anzahlung oder Zahlung erfolgt gegen
Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k, Abs. 3 BGB.
Ohne vollständige Bezahlung der Reisekosten besteht kein Anspruch auf
Erfüllung.
4. ABSAGE DER REISE
Der Skiclub Renningen e.V. kann bei Nichterreichen einer in der Ausschrei-
bung genannten Mindestteilnehmerzahl oder bei unvorhersehbaren, außer-
gewöhnlichen Umständen vom Reisevertrag zurückgetreten. Für diesen Fall
ist der Skiclub Renningen e.V. verpflichtet, den Teilnehmern die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchge-
führt wird. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet, weitergehende
Ansprüche bestehen nicht.
5. PREISÄNDERUNG
Der Skiclub Renningen e.V. behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungs- oder
Unterbringungskosten entsprechend zu erhöhen. Im Falle einer nachträgli-
chen Änderung der Reisekosten muss der Teilnehmer unverzüglich, spätes-
tens jedoch 21 Tage vor Reise- antritt informiert werden. Nach diesem Zeit-
punkt sind keine Preiserhöhungen mehr zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 %
des Gesamtbetrags überschreiten, kann der Teilnehmer ohne Gebühren vom
Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält er bereits geleistete Zahlungen
voll erstattet.
6. ANMELDUNG/VERTRAGSSCHLUSS
Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts durch den Teil-
nehmer steht dem Skiclub Renningen e.V. unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen und die möglicherweise anderweitige Verwendung
der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Bis zum 45. Tag vor
Reisebeginn Erstattung des bis dahin geleisteten Betrages abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro. Vom 44. bis 31. Tag vor Reisebeginn 40 %,
vom 30. bis 21. Tag 50 %, vom 20. bis 11. Tag 60 % und vom 10. Tag vor Reise-
beginn 90 % des Reisebetrags. Sollten sie hierzu noch Fragen haben, rufen
Sie uns an.
7. KÜNDIGUNG
Der Skiclub Renningen e.V. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung ungeachtet
einer Abmahnung durch den Skiclub Renningen e.V. bzw. der von ihm einge-
setzten Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerecht-
fertigt ist. Es besteht ein Anspruch auf den vollen Reisebetrag, der Wert der
ersparten Aufwendungen wird angerechnet, ebenso eine eventuelle ander-
weitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung durch den
Teilnehmer. Die vom Skiclub Renningen e.V. eingesetzten Reiseleiter sind
ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des Vereins in diesen Fällen
wahrzunehmen.
8. HAFTUNG, ANSPRÜCHE, VERJÄHRUNG
Die Haftung des Skiclub Renningen e.V. für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Teilnehmers vom Skiclub Renningen e.V. weder vorsätzlich grob noch fahr-
lässig herbeigeführt wurde oder soweit der Skiclub Renningen e.V. für einen
dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Skiclub Renningen e.V. haftet
nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremd leistung lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbe-
schreibung ausdrücklich als Fremdleistung vorgesehen sind. Ansprüche sind
innerhalb eines Monats nach Ende der Reise schriftlich anzumelden. Alle
Ansprüche verjähren 6 Monate nach Abschluss der Reise, Ansprüche wegen
Körperverletzung oder Tötung eines Teilnehmers 1 Jahr nach Beendigung der
Reise.
9. PASS-, VISA-, DEVISEN-, ZOLL- UND
GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für die Reise geltenden Bestim-
mungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nicht-
beachtung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch
wenn diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert werden sollten, wird
der Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten des Skiclub Renningen e.V.
über wichtige Änderungen vor Reiseantritt informiert.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/gesetzliche Vertreter damit
einverstanden, dass seine Daten entsprechend dem Bundesdatenschutz-
gesetz gespeichert und innerhalb der Sportorganisation und der für die Reise
wichtigen Stellen verwandt werden. Sollten einzelne der vorstehenden
Bedingungen oder sonstige Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam
sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur
Folge. Leistungs- und Erfüllungsort für die Reise ist Renningen.